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Kosten & Kostenübernahme

Bitte beachten Sie, dass Heilpraktiker Behandlungen keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind und daher vom Patienten selbst übernommen werden müssen.

Zusatzversicherungen und auch bestimmte private Krankenkassen erstatten einen Teil oder die Gesamtsumme der Kosten. 

Bitte klären Sie dies vorab. Bei Fragen bin ich Ihnen gerne behilflich.

Die Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung GebüH für Heilpraktiker abgerechnet und dürfen aus rechtlichen Gründen nicht auf der Website kommuniziert werden. Bitte melden Sie sich bei mir für genauere Informationen hierzu.

Für osteopathische Behandlungen gibt es die Möglichkeit einer Bezuschussung der gesetzlichen Krankenkassen, Diese Regelung ist bei jeder GKV unterschiedlich und Sie sollten sich vorab der ersten Behandlung bei ihrer Krankenkasse bzw. Sachbearbeiter über die Voraussetzungen einer möglichen Kostenerstattung für Osteopathie informieren. Sollte Ihre Kasse dies bezuschussen, wird von einigen gesetzlichen Kassen ein ärztliches Privatrezept für eine osteopathische Behandlung vor Behandlungsbeginn verlangt.

Als Mitglied im Bundesverband Osteopathie bezuschussen folgende Kassen anteilig die osteopathische Behandlung: Kostenerstattung der Krankenkassen für Osteopathie - BV Osteopathie (bv-osteopathie.de) . ACHTUNG: AOK Baden Württemberg Patienten bekommen  keine Bezuschussung der Behandlung. 

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